"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat September 2025

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.9.2025

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.9.2025

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 9/2025 = 26.9.2025

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

6/24 + 2,2 %

11/24 + 2,2 %

2/24 + 2,3 %

6/25 + 2,0 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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