"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Februar 2026

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.2.2026
  • GewSt, GrundSt = 16.2.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.2.2026
  • GewSt, GrundSt = 19.2.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 2/2026 = 25.2.2026

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

11/24 + 2,2 %

4/25 + 2,1 %

7/25 + 2,0 %

11/25 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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