"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat April 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.5.2024
  • GewSt, GrundSt = 15.5.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.5.2024
  • ESt, KSt = 21.5.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 5/2024 = 29.5.2024*

*In Bundesländern, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist, gilt der 28.5.2024.

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

2/23 + 9,3 %

7/23 + 6,5 %

10/23 + 3,0 %

2/24 + 2,7 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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