"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Januar 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.01.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.01.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 01/2024 = 29.01.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

10/22 +  11,6 %

3/23 +  7,8 %

6/23 +  6,8 %

10/23 + 3,0 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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