Fachberatung Ärzte und Heilberufe

Beratung in der Praxis – Steuerberatung für Ärzte, Zahlärzte und andere Heilberufe

Laufende Änderungen im Gesundheitswesen und steigende betriebswirtschaftliche Anforderungen machen den Arzt immer mehr zum Unternehmer und stellen Heilberufe aller Fachrichtungen vor besondere Herausforderungen.

Wenn Sie jedoch von Beginn an die Weichen richtig stellen und sich den Rücken mit steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Unterstützung stärken lassen, können Sie Ihre Konzentration viel mehr auf Ihre Patienten und den Praxisalltag, Ihr Kerngeschäft richten. Deshalb ist eine gezielte Beratung und Begleitung bei branchenspezifischen Themen für Ihre Praxis und die Entlastung in Ihrer täglichen Arbeit unsere Aufgabe. Als Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) können wir Sie mit folgenden Leistungen im Besonderen unterstützen.

 


Unsere Leistungen

  • Hilfe bei der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Aufwendungen und Kosten bereits während des Studiums und der Ausbildung (z.B. Approbation)
  • Hilfe bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer Aufwendungen und Kosten von laufenden Fortbildungen und Spezialisierungen (z.B. Facharztabschluss)
  • Erledigung aller Kontakte mit dem Finanzamt und anderen Behörden
  • Lohnbuchhaltung und Personalabrechnung einschließlich Klärung der damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Buchhaltung klassisch oder digital (Unternehmen online)
  • Spezielle Betriebswirtschaftliche Auswertungen für Heilberufe und das Gesundheitswesen
  • Vorjahresvergleich und Branchenvergleich (wie geht es anderen Kollegen?)
  • Laufende Erfolgskontrolle und Steueroptimierung
  • Vorschau auf das Quartals- und Jahresergebnis und Optimierung
  • Jahreshochrechnung, Anpassung von Vorauszahlungen
  • Gewinnermittlung, Bilanzen und Steuererklärung
  • Existenzgründungsberatung
  • Umsatzsteuerliche Beratung bei bestimmten Leistungen (Igel, Gutachten für BG, Physiotherapeutische Leistungen, die nicht verordnet sind, Zahnarzt mit Labor etc.)

 

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat September 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.10.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 10.10.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 10/2024 = 29.10.2024

(bzw. 28.10.2024 für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist)

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

7/23 + 6,5 %

12/23 + 3,8 %

3/24 + 2,3 %

7/24 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)