Steuererklärungen

Die jährlichen Steuererklärungen sind oftmals ein notwendiges Übel, das nicht jedermanns Sache ist. Zudem bergen sie viele Fallstricke, die bei Unkenntnis oder Nichtbeachtung zu einer überhöhten Steuerlast führen können.
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen nachvollziehbar, transparent und damit unangreifbar und nehmen Ihnen so nicht nur lästige Arbeit ab, sondern sorgen auch dafür, dass Sie im Falle einer Steuerprüfung ruhig schlafen können.


Unsere Leistungen

 

  • Einkommensteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Kapitalertragsteueranmeldungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

 

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat April 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.5.2024
  • GewSt, GrundSt = 15.5.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.5.2024
  • ESt, KSt = 21.5.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 5/2024 = 29.5.2024*

*In Bundesländern, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist, gilt der 28.5.2024.

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

2/23 + 9,3 %

7/23 + 6,5 %

10/23 + 3,0 %

2/24 + 2,7 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)