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Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2026

Steuerinformationen für August 2026

 

Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli darauf verständigt, dass Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich heranzuziehen. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
  • Für die Finanzverwaltung gehört der Nachweis über den Transport in einen anderen Mitgliedstaat (Gelangensnachweis) zu den wichtigsten Voraussetzungen, damit innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof hat aber nun entschieden, dass es zumindest für die Gewährung von Vertrauensschutz nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.
  • Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2026.
Viel Spaß beim Lesen!

 

Hier finden Sie weitere Informationen >>

 

Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Oktober 2026

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 12.9.2026
  • ESt, KSt = 12.9.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.9.2026
  • ESt, KSt = 15.9.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 10/2026 = 28.10.2026

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

7/25 + 2,0 %

12/25 + 1,8 %

3/26 + 2,7 %

7/26 + 2,8 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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