News

Sonderausgabe zum Firmenwagen: Besteuerung und Gestaltungen

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Sonderausgabe zur reform der grundsteuer

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Sonderausgabe Geschenke an Arbeitnehmer, Geschäftspartner und Kunden steuerlich richtig behandeln

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2024

Steuerinformationen für August 2024

 

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Vom Bundesfinanzhof gibt es gute Nachrichten in Sachen Grundsteuer- und Bewertungsrecht. Danach müssen Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist damit aber nicht verbunden.
  • Unterhaltsleistungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 EUR nicht übersteigt. Dabei sind, so der Bundesfinanzhof, die Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen.
  • Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Er möchte wissen, ob das Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen (Umsatzsteuersatz für die Übernachtung: 7 %; Nebenleistungen: 19 %) rechtmäßig ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2024.
Viel Spaß beim Lesen!

 

Hier finden Sie weitere Informationen >>

 

Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Zum Archiv >>

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat August 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.9.2024
  • ESt, KSt = 10.9.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.9.2024
  • ESt, KSt = 13.9.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 9/2024 = 26.9.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

6/23 + 6,8 %

11/23 + 2,3 %

2/24 + 2,7 %

6/24 + 2,5 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

IFU logo