News

Sonderausgabe zum Firmenwagen: Besteuerung und Gestaltungen

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Sonderausgabe zur reform der grundsteuer

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Sonderausgabe Geschenke an Arbeitnehmer, Geschäftspartner und Kunden steuerlich richtig behandeln

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Sonderausgabe zum Jahresende 2025

Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

 

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2026

Steuerinformationen für Februar 2026

 

Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.
  • Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
  • Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026.
Viel Spaß beim Lesen!

 

Hier finden Sie weitere Informationen >>

 

Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Zum Archiv >>

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat März 2026

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.3.2026
  • ESt, KSt = 10.3.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.3.2026
  • ESt, KSt = 13.3.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 3/2026 = 27.3.2026

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

12/24 + 2,6 %

5/25 + 2,1 %

8/25 + 2,2 %

12/25 + 1,8 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

IFU logo