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Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2026

Steuerinformationen für Oktober 2026

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.
  • Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein.
  • Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs).

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026.
Viel Spaß beim Lesen!

 

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Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat November 2026

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.11.2026
  • ESt, KSt = 10.11.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.11.2026
  • ESt, KSt = 19.11.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 11/2026 = 26.11.2026

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

8/25 + 2,2 %

1/26 + 2,1 %

4/26 + 2,9 %

8/26 + 2,9 %

„Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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