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Kompakt Sonderausgabe Januar 2023

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Sonderausgabe zur reform der grundsteuer

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Sonderausgabe Geschenke an Arbeitnehmer, Geschäftspartner und Kunden steuerlich richtig behandeln

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Sonderausgabe zur Corona-Pandemie

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Umfangreiche Maßnahmen und weitreichende Hilfe für unternehmen während der Corona-Pandemie

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Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2023

Steuerinformationen für Dezember 2023

 

Rund um den Jahreswechsel stellt sich regelmäßig die Frage, welche Geschäftsunterlagen vernichtet werden können. Dabei ist vor der Entsorgung unbedingt zu prüfen, ob etwaige Fristverlängerungen bestehen, was z. B. bei noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen der Fall ist.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft können steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Verluste in der Anlaufphase abzugsfähig sein. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass die Chancen steigen, wenn ein geeignetes Betriebskonzept vorgelegt wird und Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen wurden.
  • Eigentlich müssen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2024 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch nun gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung, die betroffene Unternehmer freuen dürfte.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2023.
Viel Spaß beim Lesen!

 

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Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Januar 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.01.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.01.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 01/2024 = 29.01.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

10/22 +  11,6 %

3/23 +  7,8 %

6/23 +  6,8 %

10/23 + 3,0 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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