Steuer- und Durchsetzungsberatung / Steuergestaltung

Das Steuerrecht ist laufenden Änderungen unterworfen, die für Privatpersonen und Unternehmer kaum nachzuverfolgen sind. Werden beim Anfertigen einer Steuererklärung aufgrund fehlenden Fachwissens ungünstige Angaben gemacht, hat dies meist eine steuerliche Mehrbelastung zur Folge. Aber nicht nur hier helfen wir: Auch wenn es bei einer Steuerprüfung darum geht, die eigenen Interessen zu vertreten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Bei Steuerprüfungen gilt es, die eigenen Interessen zu vertreten. Dazu ist umfassendes Hintergrundwissen sowie ein tiefes Verständnis für die Zusammenhänge notwendig. Gerade in solchen Situationen ist fachkundige Beratung besonders wertvoll. Bei Betriebsprüfungen vertreten wir Ihre Interessen und schützen Sie so vor fehlerhaften Prüfungsfeststellungen. In außergerichtlichen wie in gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzbehörden und -gerichten setzen wir uns für Ihre Belange ein und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – ob im privaten oder im geschäftlichen Bereich.


Unsere Leistungen

  • Mitwirken bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Mitwirken bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger
  • Einlegen von Rechtsbehelfen
  • Prozessführung bei Finanzgerichten
  • Durchsetzung von Kindergeldansprüchen

 

Zum einen kann vorausschauende Planung dabei helfen, die Gesamtsteuerbelastung zu senken. Aber auch ein Steuerbescheid muss nicht einfach tatenlos hingenommen werden. Dafür ist die genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben jedoch unerlässlich. Eine solche ist vom Laien kaum zu leisten. Wir kennen die Möglichkeiten, mit denen die Steuerbelastung optimiert werden kann – sowohl im Hinblick auf die Höhe als auch auf den Fälligkeitszeitpunkt. Dies beginnt bei der Planung der Rechtsform Ihres Unternehmens und reicht über Steuerbelastungsvergleiche bis hin zu steuerlichen Gutachten.


Unsere Leistungen

  • Beratung zur Gründung, Umwandlung oder Veräußerung (Unternehmensnachfolge)
  • Rechtsformwahl & Rechtsformwechsel
  • Steuerplanung & Steuervorausschau
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Künstlerabgabe & Künstlersozialkasse

 

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat September 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.10.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 10.10.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 10/2024 = 29.10.2024

(bzw. 28.10.2024 für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist)

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

7/23 + 6,5 %

12/23 + 3,8 %

3/24 + 2,3 %

7/24 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)