Finanzbuchhaltung

Eine korrekte und aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist die unverzichtbare Basis für alle betrieblichen Entscheidungen und hat eine nicht zu unterschätzende Kontrollfunktion. Eine ordentliche und aktuelle Auswertung verhindert böse Überraschungen, ermöglicht eine schnelle Reaktion auf betriebliche oder steuerliche Problematiken und wirkt sich damit positiv auf das Rating wie auch die Finanzierungskosten im Unternehmen aus.


Wir bereiten Ihre Zahlen auf und werten sie betriebswirtschaftlich so aus, dass sie den aktuellen Stand Ihres Unternehmens tatsächlich wiedergeben. Wir sammeln alle Information über Außenstände und Verbindlichkeiten, kontrollieren Sachanlagen bzw. Abschreibungen und erledigen die Umsatzsteuervoranmeldung. Auf Wunsch bieten wir auch die Kontrolle von Fremdbuchführung. So können wir Sie unterstützen, Liquiditätsengpässen gezielt entgegen zu steuern und lassen umsatzsteuerliche Probleme erst gar nicht aufkommen. Das verschafft Ihnen eine sichere und transparente Position gegenüber Banken und Investoren und damit entsprechend niedrige Finanzierungskosten.

 

Unsere Leistungen

  • Erfassen laufender Buchungsdaten klassisch oder digital*
  • Übernahme Ihrer Fibu-Daten über Schnittstellen aus Ihrem EDV-System
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Anlagenbuchführung
  • OPOS-Buchführung
  • Kostenrechnung

 

*Modern und innovativ funktioniert die Buchhaltung von heute auf belegloser Basis mit Unternehmen online. Sie scannen Ihre Unterlagen an die DATEV, die Originalbelege bleiben bei Ihnen. Danach stehen uns diese sofort zum Buchen zur Verfügung. Ihr Vorteil: Sie müssen die Dokumente nicht mehr mühsam sortieren und zeitaufwändig aufbereiten, sondern können Ihre Daten einfach via DATEV-Software über das Internet an uns übertragen. Unser Vorteil: wir können die Daten zeitnah prüfen, effizient erfassen und Ihnen zur Verfügung stellen, diese sicher archivieren und monatlich in Bilanzqualität auswerten.

 

zurück zur Übersicht unserer Leistungen

 

 

 

 

 

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat September 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.10.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 10.10.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 10/2024 = 29.10.2024

(bzw. 28.10.2024 für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist)

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

7/23 + 6,5 %

12/23 + 3,8 %

3/24 + 2,3 %

7/24 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)