Lohn- und Gehaltsabrechnung

Der Bereich Lohn und Gehalt bedeutet für den Unternehmer eine große Verantwortung. Er ist aufgrund häufiger Beitragsanpassungen und Veränderungen bei rechtlichen Vorgaben sehr dynamisch. Dem entsprechend zeitintensiv und belastend ist eine ständige Überwachung dieser komplexen Materie, zumal für Fehler wie beispielsweise nicht korrekt abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber verantwortlich ist.


Als Steuerberater sind wir über rechtliche Veränderungen in Sachen Lohn und Gehalt stets informiert. Alle in diesem Bereich anfallenden Arbeiten können durch uns daher schneller und somit auch wirtschaftlicher erledigt und lückenlos dokumentiert werden. Durch diesen Service können Sie die Kosten für die Lohnbuchhaltung deutlich senken und bekommen im Fall einer Betriebsprüfung aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung gestellt.


Unsere Leistungen

  • Monatliche Lohnabrechnung
  • Krankenkassen-Beitragsmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Führung von Lohnkonten
  • Personalbescheinigungen
  • Lohnfortzahlungsanträge


zurück zur Übersicht unserer Leistungen

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Mai 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.6.2024
  • ESt, KSt = 10.6.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.6.2024
  • ESt, KSt = 13.6.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 6/2024 = 26.6.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

3/23 + 7,8 %

8/23 + 6,4 %

11/23 + 2,3 %

3/24 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)